Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen und Freizeiten der Jugendförderung des Landkreises Gießen

1. Allgemeines
Alle Bildungs- und Freizeitmaßnahmen werden von pädagogisch qualifizierten Personen geleitet. Bei allen Bildungs- und Freizeitmaßnahmen sind 75 % der Plätze für Teilnehmende aus dem Landkreis sowie der Stadt Gießen reserviert. Für die im Programm genannten Altersangaben der Teilnehmenden ist das Alter, das zum Beginn der Maßnahme erreicht ist, maßgeblich. Die Angaben im Programm entsprechen dem Stand der Drucklegung. Für Teilnehmende unter 18 Jahren gelten die deutschen Jugendschutzbestimmungen.

2. Anmeldung
Anmeldungen zu allen Bildungs- und Freizeitangeboten müssen schriftlich auf den entsprechenden Anmeldeformularen (für jede Person separat, vollständig ausgefüllt und unterschrieben) erfolgen. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Unterschrift eines/einer Personensorgeberechtigten erforderlich. Die Anmeldeformulare können per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail übersandt werden.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres schriftlichen Eingangs berücksichtigt.
Mit der Anmeldung wird dem Landkreis Gießen der Abschluss eines Vertrages verbindlich angeboten. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Landkreis Gießen die Buchung schriftlich bestätigt.

3. Zahlungsbedingungen
Bezüglich der Teilnahmebeträge sind die Angaben in der Teilnahmebestätigung unbedingt zu beachten. Die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung kann nur erfolgen, wenn bis zum Tag des Veranstaltungsbeginns der entsprechende Zahlungseingang vorliegt.

4. Rücktritt durch den/die Teilnehmer*in
Die Abmeldung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen (per Fax, E-Mail oder Post)!! Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Für Freizeiten, Studienfahrten und Bildungsurlaube empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
(1) Freizeiten, Studienfahrten und Bildungsurlaube:
Bei Abmeldung von Teilnehmer*innen, für die eine bestätigte Anmeldung vorliegt, werden zwischen sechs und drei Wochen vor Beginn der Fahrt 50 % des Teilnahmebetrages als Stornogebühren erhoben. Nach diesem Zeitpunkt wird eine Stornogebühr in Höhe des vollen Teilnahmebetrages in Rechnung gestellt.
(2) Sonstige Bildungsveranstaltungen:
Bei der Abmeldung von Teilnehmer*innen, für die eine bestätigte Anmeldung vorliegt, werden bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung keine Stornokosten erhoben. Danach werden Ausfallkosten in Höhe des vollen Teilnahmebetrages erhoben. Sofern ein Platz nachbesetzt werden kann, ist keine Entschädigung zu entrichten.

5. Rücktritt durch den Landkreis Gießen
Der Landkreis Gießen kann vom Reisevertrag zurücktreten:
1. Wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
2. Wenn die Durchführung der Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher oder anderer Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen usw.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden könnte.
3. Wenn auf Grund geringer Teilnehmer*innenzahl die Veranstaltung nicht wie geplant durchgeführt werden kann.
4. Wenn durch unvorhergesehene Verhinderung der Teamer*innen bzw. Betreuungspersonen (z. B. wegen Krankheit) die Durchführung der Veranstaltung nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesen Fällen besteht Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebetrages.

6. Gebührenermäßigung
Auf schriftlichen Antrag wird Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II), SGB XII (Hilfen zum Lebensunterhalt), Wohngeld, Kinderzuschlag oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine Gebührenermäßigung in Höhe von 75 % des Teilnahmebetrages gewährt. Inhaber*innen der Jugendleiter*innencard (JULEICA) sowie der Ehrenamtskarte Hessen erhalten 25 Prozent Ermäßigung auf die Angebote der Jugendförderung. Ein aktueller Nachweis ist der Anmeldung beizufügen. Nachträgliche Gebührenermäßigungen sind nicht möglich. Diese Regelung trifft nicht für Ferienfreizeiten zu. Für die Teilnahme an Ferienfreizeiten gelten separate Regelungen auf Anfrage.

7. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche und deliktische Haftung auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Teilnahmebetrages beschränkt, soweit ein Schaden der teilnehmenden Person weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Vertreter des Landkreises Gießen herbeigeführt wurde. Die Haftungsbeschränkung auf den dreifachen Teilnahmebetrag gilt auch, soweit der Landkreis Gießen, allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers (z. B. Busunternehmen, Unterkunft, Verpflegung, Schifffahrtsunternehmen usw.) für einen Schaden verantwortlich ist, der dem/der Teilnehmenden dadurch entstanden ist.

8. Verjährung
Gewährleistungsansprüche wegen mangelhafter Leistungserbringung nach den §§ 651c bis f BGB verjähren innerhalb eines Jahres nach dem vertraglichen Ende der Veranstaltung.

9. Vorzeitiges Verlassen einer Veranstaltung/abweichende Rückfahrmodalitäten
Muss eine teilnehmende Person aus von ihr zu vertretenden Gründen (z. B. Heimweh, Krankheit, Ausschluss durch eigenes Vergehen) die Gruppe vorzeitig verlassen oder kann die Rückfahrt nicht wie geplant antreten, so hat diese bzw. die Personensorgeberechtigten die Kosten für die gesonderte Rückfahrt zu tragen. Muss eine Betreuungsperson zur Begleitung der Rückfahrt eingesetzt werden, so müssen auch die entstehenden Kosten für diese Person in voller Höhe getragen werden.

10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Werden einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch genommen (z. B. infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit, Ausschluss oder aus anderen nicht vom Ausrichter zu vertretenden Gründen), so besteht kein Anspruch der teilnehmenden Person, weder auf vollständige noch auf anteilige Rückerstattung.

11. Regeln und Ausschluss
Die teilnehmende Person bzw. die Personensorgeberechtigten müssen zum Antritt der Veranstaltung über die hierfür erforderlichen Dokumente verfügen. Teilnehmende der Veranstaltungen müssen bereit sein, sich in die Gemeinschaft der Gruppe einzufügen und die erforderliche Reise- und Hausordnung einzuhalten. Die Leiter*innen haben das Recht, Teilnehmende bei mehrfachem oder schwerwiegendem undiszipliniertem Verhalten (z. B. illegale Drogen, Waffen, Gewalt, Rassismus, Alkohol, Zigaretten usw.) von der Veranstaltung auszuschließen. Sollten sich Teilnehmende aus der Gruppe entfernen oder die Anweisungen der Betreuungspersonen nicht befolgen, wird keine Verantwortung übernommen. Auch dieses Verhalten kann einen Ausschluss zur Folge haben. Die Personensorgeberechtigten werden in angemessener Form von einem Ausschluss unterrichtet.

12. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen durch die Teilnehmenden entstehen, gehen zu deren Lasten bzw. zu Lasten der Personensorgeberechtigten.

13. Versicherungen
Die Teilnehmenden sind subsidiär haftpflichtversichert. Es wird der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung empfohlen. Von Seiten des Landkreises Gießen besteht kein zusätzlicher Unfallschutz.

14. Datenschutz
Die für die Verwaltung der Veranstaltungen benötigten personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vereinbarungen gem. Art. 13 Europäischer Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) mittels EDV erfasst, gespeichert und verarbeitet. Beachten Sie bitte hierzu unsere Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Eine externe Weitergabe von Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen von notwendigen Buchungen für die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung (z. B. von Unterkünften) sowie bei gemeinsamer Durchführung einer Veranstaltung an den Kooperationspartner.

15. Veröffentlichung von Bildern
Mit Anmeldung an den Veranstaltungen erklären sich die Personensorgeberechtigten der Teilnehmenden, bzw. bei Volljährigen die Teilnehmenden selbst, mit der Veröffentlichung von Bildern der jeweiligen Maßnahme (z. B. auf der Homepage, Facebook, im Programmheft, in Flyern des Landkreises Gießen) einverstanden. Sollten Einwände bestehen, müssen diese schriftlich eingereicht werden.

16. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

17. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Gießen.

Jugendförderung des Landkreises Gießen | Bachweg 9 | 35398 Gießen
Tel. 0641 9390-9104/9105 | jugendfoerderung@lkgi.de

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