Aktionsprogramm „Aufholen für Kinder und Jugendliche nach Corona“: Kommunale Budgets
für Kinder- und Jugendfreizeiten, Jugendarbeit und Kinder- und Jugendhilfe – Gießen 01.09.2021
Im Rahmen des „Aktionsprogrammes Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ der Bundesregierung und auf Grundlage der zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie den Ländern im Sommer 2021 geschlossenen Vereinbarung stehen in Hessen Mittel für die Unterstützung und Förderung von Kindern und Jugendlichen durch Maßnahmen zur Stärkung von Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulischer Jugendarbeit und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung.
Auf diese Weise soll erreicht werden, Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung der durch die Corona-Pandemie und die erheblichen Einschränkungen im Lebensalltag entstandenen Belastungen zu unterstützen und mögliche negative Auswirkungen auf die soziale wie kognitive Kompetenzentwicklung zu verhindern.
Das Team Jugendförderung verwaltet die dem Landkreis Gießen zur Verfügung stehenden Mittel. Anträge auf Förderung können ab sofort gemäß der „Förderrichtlinie Aufholen nach Corona“ gestellt werden. Die zu fördernden Maßnahmen müssen im Zeitraum 01.07.2021 – 31.07.2023 stattgefunden haben bzw. stattfinden. Eine rückwirkende Antragstellung ist demnach möglich.
Wir ermutigen alle Antragsstellenden auch neue Maßnahmen an Hand der aktuellen Bedarfe der Kinder und Jugendlichen durchzuführen. Dabei steht die Bekämpfung der 2. Pandemie (stille Pandemie) bestehend aus Einsamkeit, Angst und Depression im Vordergrund. Kinder und Jugendliche sollen gestärkt werden, ihre individuellen Krisen zu bearbeiten und zu überwinden. Dabei helfen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, die Glück und Positivität ermöglichen. Durch Corona und die verordneten Schutzmaßnahmen entstandenen „Bindungslücken“ müssen überbrückt werden und Kinder und Jugendliche wieder lernen mit und für andere da zu sein.
Für Rückfragen und Beratung wenden Sie sich bitte an Selena Peter.
Die Antragsformulare finden Sie hier zum Download:
Antragsformular zur Förderung von Maßnahmen
Antragsformular zur Förderung von Teilnahmebeiträgen
Verwendungsnachweis zur Förderung von Maßnahmen
Verwendungsnachweis zur Förderung von Teilnahmebeiträgen
Förderrichtlinie „Aufholen nach Corona“
Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Jugendarbeit - Informationen und Änderungen im Rahmen der Corona-Pandemie
Auch während der Corona-Pandemie ist eine Freistellung für die ehrenamtliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen weiter möglich, sofern Maßnahmen im Rahmen der Verordnungen stattfinden können.
Umgang mit bereits befürworteten Freistellungen nach § 42ff. HKJGB:
Allgemeine Informationen zur Freistellung findest du hier.
N.N.
0641 9390-9102
Jugendförderung des Landkreises Gießen | Bachweg 9 | 35398 Gießen
Tel. 0641 9390-9104/9105 | jugendfoerderung@lkgi.de
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