Jugendmedienschutz aktuell - Die Verbreitung von Kinderpornografie unter Heranwachsenden stoppen!

Für Sozialarbeiter*innen an Schulen und Jugendpflegen im Landkreis Gießen

Die Hessische Polizei ermittelt regelmäßig bei strafrechtlich relevanten Nachrichten in Klassen- bzw. Gruppenchats in bekannten Messenger- Diensten, wie beispielsweise WhatsApp. Insbesondere die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie stellt eine besondere Herausforderung dar. Der Erwerb, Besitz und die Verbreitung kinder- und jugendpornographischer Bilder stellt seit Juli 2021 einen sogenannten Verbrechenstatbestand dar, auch für Heranwachsende und deren Eltern:

• Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)
• Verbreitung, Erwerb, Besitz kinder-/jugend-/gewalt- oder tierpornographischer Schriften (§ 184 a/b/c StGB)
• Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB)

In diesem Digital Café am Morgen wird erläutert, wie (Vor-) Einstellungen von Handys und Apps die Verbreitung solcher Dateien begünstigen. Was können Pädagoginnen tun, wenn sich strafbare Inhalte auf den Smartphones von Schülerinnen bzw. Minderjährigen befinden? Wie kann die Verbreitung der Inhalte gestoppt werden? Und wie können junge Internetnutzer*innen über diese Straftaten aufgeklärt werden?

Jugendförderung des Landkreises Gießen | Bachweg 9 | 35398 Gießen
Tel. 0641 9390-9104/9105 | jugendfoerderung@lkgi.de

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